FAQ

Die Illustration eines im Gras liegenden Mannes. Auf den Sohlen seiner Sportschuhe ist ein Fragezeichen eingraviert. Es ist das Hauptmotiv für die FAQ Seite der Einlagenmanufaktur Mergel.

FAQ

Der Weg zu
deiner Einlage

Einige Schuheinlagen in vielen Farben liegen auf einem Fußscanner. Ein Symbolbild für die FAQ Seite der Einlagenmanufaktur Mergel

Auf dieser Seite werden dir schon vor einem Besuch bei uns viele deiner Fragen beantwortet. Als allererstes möchten wir dir aber die drei Steps zu deinen neuen Einlagen vorstellen.

Step 1

Wir heißen dich gerne in einer unserer Filialen willkommen oder besuchen euch als Verein in euren Räumlichkeiten. Wir scannen deine Füße anhand eines digitalen Messsystems. Die Beratung erfolgt maßgeschneidert und auf deine Bedürfnisse und Ziele individuell angepasst.

Step 2

Solltest du nicht bereits mit einem Rezept ausgestattet sein, können wir dir eine Empfehlung für deinen Arzt mitgeben. Bei privater Rechnung, vorliegendem Rezept oder bei Übernahme der Kosten durch den Verein, starten wir direkt mit der Produktion deiner Einlage.

Step 3

Wir melden uns bei dir, sobald die Einlagen (ca. 7 – 10 Werktage) fertig sind. Die Anpassung der Einlage erfolgt persönlich und anhand der am häufigsten genutzten (Sport)schuhe.

Antworten auf die
meistgestellten Fragen

Erste Anzeichen, dass Einlagen den Alltag erleichtern können, sind:

  • Müde, schwere Beine
  • Abknickende Füße
  • Fußschmerzen
  • Aber auch Knie- oder Rückenschmerzen können von den Füßen ausgelöst werden

Rezepte sind 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Hierbei wird nicht auf bestimmte Quartale oder das Jahr abgestellt.

Beispiel:
Rezept wurde am 30.12. des Jahres ausgestellt. Somit ist das Rezept bis zum 26.01. des Folgejahres gültig – unabhängig vom Quartalsende/Jahreswechsel.

Gerne, denn Versorgungen ohne Rezept sind jederzeit möglich. Das gilt für alle Versorgungen, die wir anbieten. Die Kosten sind jedoch deutlich höher als in Verbindung mit einem Kassenrezept für gesetzlich Versicherte. Wir bieten auch die Möglichkeit sich erst beraten zu lassen und eine Versorgungsempfehlung für den Arzt auszustellen.

Was viele Kunden nicht wissen, auch der Hausarzt hat die Möglichkeit orthopädische Einlagen zu verschreiben. In der Regel ist allerdings der entsprechende Facharzt der Orthopäde, Kinderarzt oder Diabetologe.

In der Regel braucht die Werkstatt ca. 7-10 Werktage. Sobald die Einlage oder auch andere Versorgungen fertig / geliefert worden sind, benachrichtigen wir unsere Kunden telefonisch.

Pro Kalenderjahr sind in der Regel 2 Paar Einlagen möglich. Bei der Techniker Krankenkasse gibt es die Vorgabe, dass zwischen den Verordnungen (Rezepten) ein Jahr liegen muss. Dennoch können pro Rezept 2 Paar Einlagen vom Arzt verordnet werden.

Beispiel:
Im Jahr 2024 wurde ein Rezept am 17.01.2024 ausgestellt. Das Kalenderjahr endet mit dem 16.01.2025. Somit darf das nächste Rezept erst wieder mit dem Datum ab dem 17.01.2025 ausgestellt werden.

Es gibt selbstverständlich Ausnahmen, die aus gesundheitlichen Gründen eine intensivere Versorgung notwendig machen.

Das richtet sich nach der individuellen Versorgungslage (Diagnose, Anwendungsgebiet z.B. Sport). Da die Spanne sehr groß ist und man immer die Möglichkeit der Kassenversorgung hat, würde eine Angabe keine Transparenz, sondern eher Verwirrung schaffen. Im Rahmen der Beratung klären wir im Detail, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Versorgungen zur Verfügung stehen, auf.

Bei gesetzlichen Krankenkassen:
Im System der gesetzlichen Krankenkassen wird vorgegeben, dass sich Versicherte finanziell an den medizinischen Leistungen beteiligen müssen. Darunter fallen auch die Hilfsmittel. Somit kann bei einer Versorgung (wenn nicht von der Zuzahlung befreit) eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro anfallen. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist ausschließlich bei der jeweiligen Krankenkasse möglich.
Bei der privaten Krankenversicherung:
Bei der privaten Krankenversicherung variiert die Zuzahlung je nach Modell und privater Krankenversicherung.

  • Krankenversicherungskarte
  • Rezept (Ausstellungsdatum innerhalb der letzten 28 Tage)
  • Bei Einlagen oder anderen Versorgungen für Kinder, bitte das betroffene Kind für die Messung mitbringen.
  • Die am häufigsten getragenen Schuhe (max. 2 Paar)

Abweichend zu den privaten Einlagen, benötigen wir statt einem Rezept einen Bestellschein oder eine Bestätigung der Kostenübernahme (je nach Firma unterschiedlich). Des Weiteren ist es hilfreich, wenn entweder die Arbeitssicherheitsschuhe oder der Schuhkarton mitgebracht wird. Damit können wir sicherstellen, dass die Einlagen baumusterkonform für diesen Schuh produziert werden.

Langenfeld:
Montag bis Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 15:00 – 18:30 Uhr

Ludwigshafen:
Montag bis Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr

Bei uns kann man auch ohne Termin vorbeischauen. Dennoch ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Ausnahme: Bei Kompressionsstrümpfen ist zwingend eine Terminvereinbarung in der Zeit von 9 bis 10:30 Uhr notwendig, da die Messungen sonst zu ungenau sind.

Wir bieten ausschließlich Rundstrick-Kompression an. Sollte vorher nicht ganz klar sein, wie die Versorgung zu erfolgen hat (laut Rezept), einfach mit dem Rezept vorbeischauen. Wir beraten gerne dazu!
Im Rahmen der Flachstrick-Kompression bieten wir unterschiedliche Anbieter sowie Modelle an (Strumpfhose, Strümpfe, Kniestrümpfe…) – da werden wir gemeinsam das Richtige finden.

Nein. Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Materialien ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster mit zum Beispiel der privaten Einlage verändert wird. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und die Einlagen waren nicht baumusterkonform, kann ein Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft teilweise oder sogar vollständig erlöschen.